Webkonferenzen mit Zoom

Aktuelle Situation

+++ Wichtige Information +++
Seit dem 18.04.2022 ist das neue Lizenzpaket der Goethe Universität aktiv.
Eine merkliche Änderung gilt für alle, die Zoom-Konferenzen mit mehr als 300 Teilnehmer*Innen abhalten möchte. Hierfür müssen sie in Zukunft ein Webinar anlegen.
Bitte nehmen sie Kontakt mit dem Zoom-Support des HRZ auf, wenn sie wissen, dass ihre Teilnehmer*Innenzahl die 300 überschreiten wird.
Wie sie ein Webinar anlegen erfahren sie hier: KLICK!

Für weitere Informationen und Umgang mit Zoom schauen sie in unsere FAQ: KLICK!

Generelle Hinweise:

Zugang

  • Studierenden-Accounts (typischerweise der Buchstabe “s“ gefolgt von einer Ziffernreihe) funktionieren nicht
  • Zum Login ist ein Mitarbeiter-Account des HRZ notwendig. Leider können die universitären Zoomlizenzen aus lizenzrechtlichen Gründen nicht mit studentischen HRZ-Accounts (in der Form „s1234567“) genutzt werden. Um diese Lizenzen für die Lehre zu nutzen, ist ein namentlicher Account (sog. „HRZ-Account für Mitarbeiter“) notwendig.
  • Für die reine Teilnahme an Konferenzen (z.B. durch Studierende) wird KEINE Lizenz und KEIN Login benötigt
  • Hilfskräfte sind an der Universität angestellt und haben somit einen regulären Arbeitsvertrag. In diesem Fall ist schon in den Systemen hinterlegt, dass Sie die Möglichkeit haben, für diese Tätigkeit einen zusätzlichen HRZ-Account für Mitarbeiter zu erhalten. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Goethecard-Service (Kontaktdaten unter https://www.rz.uni-frankfurt.de/90662900/Goethe_Card_und_HRZ_Account___Corona_Workflow_f%C3%BCr_Mitarbeitende ) um einen solchen Account zu erhalten. Wenn dieser Account aktiv ist, können Sie sich mit den Login-Informationen direkt an unserem Zoomportal unter https://uni-frankfurt.zoom.us/ anmelden.
  • Externe Mitarbeiter-Accounts, sind notwendig, wenn Sie keinen regulären Arbeitsvertrag an der Universität haben. In diesem Fall kann der entsprechende Mitarbeiter, der fachlich für Ihre Veranstaltung verantwortlich ist, für sie auf Basis der ihm zugeordneten Kostenstelle einen sogenannten „Externen Mitarbeiter-Account“ beantragen. (https://kartenservice.uni-frankfurt.de/mitarbeitercard/login -> Externe Mitarbeiter eintragen) Wenn dieser Antrag gestellt ist, wenden Sie sich bitte an den Goethecard Service (Kontaktdaten unter https://www.rz.uni-frankfurt.de/90662900/Goethe_Card_und_HRZ_Account___Corona_Workflow_f%C3%BCr_Mitarbeitende) um die Login-Informationen zu erhalten. Wenn Sie diese bekommen haben, schreiben Sie unter Angabe des neuen Nutzernamens erneut an den Zoomsupport und wir werden den entsprechenden Account für die Nutzung von Zoom für Sie freischalten.
  • Accounts von instituts- oder fachbereichseigenen Systemen funktionieren nicht (ob es sich bei Ihrem Account um einen HRZ-Account handelt, können Sie durch Einloggen z.B. unter https://kartenservice.uni-frankfurt.de/ prüfen)
  • Der technische Support für zoom ist unter der Adresse: zoom-support@uni-frankfurt.de erreichbar.
  • Die Wissensdatenbank zu Zoom finden Sie unter: https://support.zoom.us/
  • Video-Tutorials des HRZ: videoportal.uni-frankfurt.de

Weitere Hinweise für Lehrende und Tutoren:

  • Sofern ein OLAT– oder Moodle-Kurs vorhanden ist, sind Link und PIN dort zu hinterlegen. Dies ist das empfohlene Verfahren!
  • Wird ein Belegverfahren per Mailingliste durchgeführt, sollen Link und PIN auf diese Weise ebenfalls verteilt werden.
  • Ist beides nicht möglich, können Link und PIN im LSF-Eintrag der Veranstaltung veröffentlicht werden. Eine neue PIN ist den TeilnehmerInnen dann in der ersten Online-Sitzung zu nennen.
  • Gemäß der Festlegung des Datenschutzbeauftragten der Goethe-Universität darf Zoom ausschließlich zu Lehrzwecken eingesetzt werden. Für alle anderen Zwecke (Gremiensitzungen, Besprechungen, Prüfungen, etc.) nutzen Sie bitte Vidyo.

Möglichkeiten für virtuelle Lehre

Bei der Verwendung von „Zoom“ stehen Ihnen Standardmäßig virtuelle Räume bis 300 TeilnehmerInnen zur Verfügung. In begründeten Fällen sind „große Meetings“ bis 500 oder 1000 TeilnehmerInnen möglich. Bitte erläutern Sie hier kurz Ihren Bedarf, damit wir Sie für ein großes Meeting freischalten können.

Fragen & Kontakt

Eine Bitte! Wir haben eine FAQ-Seite zu Zoom. 
Diese finden sie hier:
https://lehre-virtuell.uni-frankfurt.de/knowhow/zoom-faq-haeufig-gestellte-frage/
Schaue sie vorbei und eventuell werden ihre Fragen bereits beantwortet.

Wenn Sie dennoch technische Fragen zu „Zoom“ haben oder allgemeinen Support zu „Zoom“ wünschen, wenden Sie sich bitte an: zoom-support@uni-frankfurt.de

Beachten Sie bitte, dass „Zoom“ ein cloudbasierter Dienst ist. Die Goethe-Universität kann von daher die Verfügbarkeit und die Funktion von „Zoom“ praktisch nicht beeinflussen! Das HRZ kann Ihnen hier nur eine begrenzte Unterstützung anbieten. Die offiziellen Support-Seiten von „Zoom“ finden Sie unter: https://support.zoom.us/
Den aktuellen Status der Zoom-Cloud können Sie hier abrufen: https://status.zoom.us/

Empfehlungen und Hinweise

Kommunikationsregeln bei Webkonferenzen

Vorteile asynchroner und synchroner Kommunikation nutzen

Datenschutz und Informationssicherheit

SMT-Regelung zu Nutzung des Zoom-Diensts an der Goethe-Universität Frankfurt

Diese Regelung gilt für alle Angehörigen der Goethe-Universität Frankfurt. Sie regelt die Nutzung des Zoom-Diensts. Ordnungen und Satzungen der Goethe-Universität, insbesondere die IT-Sicherheitsordnung, IT-Sicherheitsrichtlinie und die IuK-Nutzungsordnung[1], werden durch diese Regelung nicht berührt.

Aufgrund der Corona-Krise hat die Goethe-Universität Zoom-Lizenzen angeschafft, um die Lehre auch Online durchführen zu können. Der Videodienst Zoom ist ein weltweit verbreitetes Tool für virtuelle Konferenzen und online Meetings. Der Cloud-Dienst unterstützt dabei unterschiedliche Nutzungsszenarien – von virtueller Teamarbeit über Online-Präsentationen bis zu Online-Lehrveranstaltungen.

Zur Nutzung des Zoom-Diensts sind folgende Regeln des Sicherheits-Management-Teams (SMT) der Goethe-Universität zu beachten:

  • Aus Vertraulichkeitsgründen und aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Dienst Zoom ausschließlich für Lehrzwecke (Online-Präsentationen, Online-Lehrveranstaltungen usw.) eingesetzt werden.
  • Für vertrauliche Gespräche bzw. vertrauliche Video-Konferenzen ist Zoom nicht geeignet. Zoom darf nicht für Gremiensitzungen, Gruppenmeetings, Bewerbungen, Berufungen o. Ä. verwendet werden. Für diese Zwecke sind die Anwendungen „Vidyo“ und „DFNconf“ zu nutzen.
  • Die Übertragung von sensiblen persönlichen oder sensiblen geschäftlichen Daten über Zoom ist untersagt.
  • Der Zugriff auf Zoom Webkonferenzen soll durch Schutzvorkehrungen wie PIN, Warteraumfreigabe, geheime Raum-ID usw. abgesichert werden.
  • Unautorisierte Offenlegung der PINs soll, soweit möglich, vermieden werden. Die Kommunikation der PINs soll per E-Mail oder andere sichere Wege erfolgen.
  • Soweit möglich sollen alle möglichen Tracking- bzw. Überwachungsoptionen von Webkonferenzen deaktiviert werden.
  • Die Authentisierung über Google und Facebook ist nicht erlaubt und darf nicht genutzt werden.
  • Zur Aufzeichnung einer Vorlesung muss die explizite Einwilligung der Teilnehmenden eingeholt werden.

Informationsquellen

[1] Allgemeine Nutzungsordnung für die Informationsverarbeitungs- und Kommunikationsinfrastruktur der Goethe-Universität Frankfurt

Aktualisiert am 22. August 2022

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