Wann ist ein Medium barrierefrei?

Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit gibt es zahlreiche Anforderungen, die unter anderem in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2) festgelegt sind. Zunächst wird anhand des Zwei-Sinne-Prinzips die grundlegende Idee digitaler Barrierefreiheit erläutert. 

Zwei-Sinne-Prinzip

Das „Zwei-Sinne-Prinzip“ besagt, dass Informationen über mindestens zwei Sinne vermittelt werden müssen. Bei einer Vorlesungsaufzeichnung bedeutet dies beispielsweise, dass neben dem bereitgestellten Video, das Visuelle über das Hören (z.B. Sprecher*in erklärt was zu sehen ist oder Audiodeskription im Nachhinein) und das Auditive über das Sehen (z.B. Untertitel ggf. in verschiedenen Sprachen) erfahrbar gemacht werden soll. Arbeitsaufträge wie „Lesen Sie die Folie selbst“ schaffen Barrieren; stattdessen sollte der Inhalt verbalisiert werden. Um Barrieren von vornherein zu minimieren, ist es ratsam, Barrierefreiheit bereits bei der Konzeption der Lehreinheit zu berücksichtigen. Dies erfordert eine bewusste Reflexion, um bestehende Vorannahmen und Barrieren zu erkennen und anzupassen. Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess, bei dem es nicht nur um den schrittweisen Abbau von Barrieren geht. Optimalerweise werden bereits in der Planungsphase diverse Zielgruppen und deren Bedürfnisse sowie Perspektiven berücksichtigt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Goethe-Universität-Webseite Inklusive Informationen für Lehre(nde).

Web Content Accessibility Guidelines 2.2 (WCAG 2.2)

Die Web Content Accessibility Guidelines sind ein internationaler Standard, der vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurde, um die barrierefreie Gestaltung von Webinhalten zu fördern. Diese Richtlinien bilden eine Grundlage zur Unterstützung von Menschen mit verschiedenen Behinderungen, um einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu gewährleisten. Die WCAG basieren auf vier Prinzipien der Barrierefreiheit:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Diese Prinzipien umfassen unter anderem die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Sicherstellung einer guten Tastaturbedienbarkeit und die Verwendung klarer, verständlicher Sprache. Um die Barrierefreiheit zu gewährleisten, sind insgesamt 13 Richtlinien formuliert, die klare Zielvorgaben bieten, sowie testbare Erfolgskriterien zur Überprüfung der Umsetzung.

Die WCAG sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:

  • Stufe A (niedrigste Stufe)
  • Stufe AA (angestrebter Standard für gute Zugänglichkeit)
  • Stufe AAA (höchste Stufe, die für zentrale Inhalte relevant ist)

Insgesamt zielen die WCAG darauf ab, eine inklusive digitale Umgebung zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, ermöglicht. Hierauf basiert auch die BITV.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0)

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung legt die Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Websites, Webanwendungen, mobilen Anwendungen und weiteren IT-Lösungen für die öffentliche Verwaltung des Bundes in Deutschland fest. Sie dient der Umsetzung des § 12 b des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Ziel der BITV 2.0 ist es, eine umfassende und uneingeschränkte Barrierefreiheit in modernen Informations- und Kommunikationstechnologien zu ermöglichen. Dies stellt sicher, dass alle elektronisch bereitgestellten Informationen und Dienstleistungen von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Sie fordert ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit, insbesondere für zentrale Navigations- und Interaktionsangebote. Zusätzlich müssen relevante Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitgestellt werden.

Eine weitere Verpflichtung der öffentlichen Stellen ist die Erstellung einer klar verständlichen Erklärung zur Barrierefreiheit für ihre Websites und mobilen Anwendungen, die die Nutzer*innen über die Zugänglichkeit informiert.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Übersicht „Digitale Barrierefreiheit“

Aktualisiert am 11. März 2025

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